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Gemeinderat am 28.11.2013

Die Kreuzgasse war mal wieder das beherrschende Thema in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2013. Weiter standen noch der Dorfentwicklungsplan, die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer, die Friedhofsatzung sowie Kunst am Bau für die neue Sporthalle auf der Tagesordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Norbert Knauber (CDU) zu Protokoll, dass er die Vorgehensweise der SPD und des Ortsbürgermeisters, die Auswahl des Pflasters für den Kreisstrassenteil der Kreuzgasse, als SPD Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen als rechtlich nicht einwandfrei halte. Nach § 34 der Gemeindeordnung könne kein Ratsmitglied und auch keine Fraktion einen Antrag zu einem Thema stellen das innerhalb der letzten 6 Monate bereits im Rat behandelt wurde. Richtig wäre es gewesen, wie auch bisher im Gemeinderat Steinweiler übliche Praxis, dass der Ortsbürgermeister die Unterschriftenaktion der Anlieger als Verwaltungsvorlage auf die Tagesordnung gesetzt hätte. Dass dies nun als SPD Antrag erfolgte, sei wohl den nahenden Kommunalwahlen geschuldet. Ortsbürgermeister Forstner erklärte, dass er die Vorgehensweise mit der VG-Verwaltung geklärt habe und er die Vorgehensweise für richtig halte.


1. Beschluss über den Dorfentwicklungsplan

Im Rahmen der Dorfmoderation wurden verschiedene Projekte erarbeitet die in den kommenden Jahren in Steinweiler verwirklicht werden sollen (Eine Liste der Projekte sowie den Ortsplan finden Sie hier.). Insgesamt sind Massnahmen mit einem Volumen von rund 700.000 EUR geplant. Der Dorfentwicklungsplan ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde auch in Zukunft Landeszuschüsse erhält. Auch für private Eigentümer ist der Plan die Voraussetzung um bei Sanierungen oder Umbauten an Fördergelder zu kommen. Gerald Claus (FWS) kritisierte, dass die weitere Nutzung von Teilen der alten Turnhalle als Senioren- und/oder Jugendtreff nicht aufgenommen wurde auch die Querungshilfe am Bürgerhaus sei nicht beschlossen. Ortsbürgermeister Forstner entgegnete, das es nicht möglich sei, Teile der alten Turnhalle stehen zulassen. Die Fläche wird für die Aussensportanlagen wie Sprunggrube und Wurfring benötigt. Der 1. Ortsbeigeordnete, Michael Detzel, erinnerte daran, dass die einzelnen Projekte im Rat noch entschieden werden müssen und der heutige Beschluss “nur” eine Willensbekundung sei.


2. Ausbau der Kreuzgasse

2. a) Belag der Gehwege im Bereich der Kreisstrasse.

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 22.08.2013, für die Gehwege im Bereich der Kreisstrasse das gleiche Natursteinpflaster wie im Bereich der Gemeindestrasse zu verwenden, hatte Bernd Forstner eine Unterschriftenaktion durchgeführt in der sich die grosse Mehrheit der Anlieger für Betonpflaster aussprach. In ihrer Antragsbegründung, forderte Kerstin Jordan (SPD) den Rat dazu auf, auf die Wünsche der Anlieger einzugehen. Im Gegensatz zu den Eigentümern in Gemeindeteil habe man es versäumt auch die Meinung der Anwohner des Kreisstrassenteils abzufragen. Sie führt auch nochmals die Argumente für das Betonpflaster an. Diese sind, bessere Begehbarkeit und geringere Kosten. Der 1. Ortsbeigeordnete, Michael Detzel, der für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung hatte (Ortsbürgermeister Norbert Forstner war genauso wie Norbert Knauber und Bruno Trauth wegen Sonderinteresse ausgeschlossen.), verlas die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde in der die Kreuzgasse als besondere Strasse im Bereich der Südpfalz bezeichnet und die Verwendung von Natursteinpflaster empfohlen wird. Für die Fahrbahn im Bereich der prot. Kirche sei die gewünschte Aufpflasterung nicht nötig. Für Gerald Claus (FWS) war der Beschluss vom 22.8. verantwortungsvoll, die Mehrheit des Rates habe sich damals für Natursteinpflaster entschieden um den historischen Charakter der Strasse soweit wie möglich zu wahren.  Auch Friedel Hartmann (CDU) gab zu bedenken, dass Natursteinpflaster dem Charakter der Strasse eher gerecht wird. Als Kompromiss schlug sie vor das Natursteinpflaster zumindest bis zur Kirche zu verlegen. Für Kerstin Jordan (SPD) war dies keine Möglichkeit. Schliesslich hätten auch die Anwohner im Bereich der Kirche für Betonpflaster unterschrieben. Jordan kritisierte auch, das die Denkmalbehörde im Bereich der Gehwege Natursteinpflaster empfehle, aber im Bereich der Fahrbahn, wo es auf Kosten des Kreises ginge, nicht. Norbert Kraus (CDU) sagte, mit Verweis auf seine lange Berufserfahrung als Strassenbauer, dass das vorgeschlagene, flache Natursteinpflaster gut begehbar und auch langlebiger sei. Weiter wies er darauf hin, dass Betonpflaster nach einigen Jahren die Farbe verliert.  Auch für Matthias Ditscher (CDU) währe Naturstein die bessere Lösung gewesen. Da man aber im Bereich der Gemeindestrasse auf die Wünsche der Anlieger Rücksicht genommen hatte, müsse man nun den Kreisstrassenanliegern das gleiche Recht zugestehen. Michael Detzel erklärte, dass er es persönlich für sehr schade fände, wenn die Kreuzgasse im Bereich der Kreisstrasse nun einen “Standardausbau”, d.h. Gehwege mit Betonpflaster und Fahrbahn mit Asphaltbelag, erhalte. Er griff deshalb nochmals den Kompromissvorschlag von Friedel Hartmann auf, die Gehwege von der Ringstrasse bis zur Kirche in Naturstein auszubauen. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Rat beschloss dann einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung der Denkmalbehörde, die Gehwege mit Betonpflaster auszubauen. Als Pflaster wurde “Pfälzer Pflaster - Braunmix” (wie in der Hauptstrasse und Brotäckerstrasse) beschlossen.

2. b) Festlegung des Pflasters für den Bereich der Gemeindestrasse.

In seinem Beschluss vom 22.8. hatte der Gemeinderat sich für ein Natursteinpflaster aus Porphyr in der Farbe rotbraun entschieden. Dieses Pflaster sollte in allen Bereichen (Fahrbahn, Rinne und Gehweg) verwendet werden. Durch unterschiedliche Verlegemuster sollten die einzelnen Bereiche erkennbar sein. Diese Vorgehensweise wurde nun vom Landesbetrieb Mobilität (früher Strassenbauverwaltung) abgelehnt. Das LBM will, so erläuterte Mike Schönlaub vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, dass die Trennung von Fahrbahn und Gehweg durch eine klare farbliche Kennzeichnung gut erkennbar sei. Auch die Kennzeichnung der Parkbuchten durch Metallnägel wurde vom LBM abgelehnt. Diese müssten ebenfalls in einer anderen Farbe ausgeführt werden. Der Rat war sich schnell einig, dass 3 verschiedene Farben absolut nicht dem historischen Charakter der Strasse gerecht werden. Nachdem einige Lösungsvorschläge mit dem für den Ausbau zuständigen Ingenieur, Herrn Muff-Hohmann, diskutiert waren, wurde folgender Beschluss gefasst. 1. Fahrbahn und Gehweg erhalten das bereits beschlossene Pflaster. 2. Die Rinnen und Packbuchten werden ebenfalls in Porphyr ausgefürt. Allerdings in einem helleren Farbton.

2. c) Verkehrsführung nach dem Ausbau.

Bei dem gemeinsamen Termin von LBM und Ordnungsamt war auch die Verkehrsführung nach dem Ausbau Thema gewesen. Wie Herr Schönlaub erläuterte, können LKW’s über 7,5 Tonnen die aus Richtung Rohrbach kommen, nicht wie vorgesehen, über die Ringstrasse geleitet werden. Die Einmündung Ringstrasse in die Hauptstrasse sei hierfür nicht geeignet. Der Vorschlag des LBM und des Ordnungsamtes lautet deshalb die LKW’s durch die Hauptstrasse zur Brotäckerstrasse zu leiten und dann über die Brotäckerstrasse Richtung Winden. Norbert Knauber (CDU) wollte wissen warum man nicht die Verkehrsführung gewählt hat, die sowieso jeder nimmt der sich auskennt. Nämlich von Rorbach kommend über Obergasse und Kreuzgasse und von Winden kommend über Kreuzgasse und Ringstrasse. Dies sei auch für LKW’s möglich. Wegen der zukünftig abknickenden Vorfahrt an der Sparkasse in die Ringstrasse wurde dies nicht für gut befunden, so Mike Schönlaub.

2. d) Strassenbeleuchtung

Nach kurzer Diskussion entschied sich der Rat für die gleichen Strassenlampenmodelle wie in der Hauptstrasse. Allerdings sind die aktuellen Lampen bereits mit LED-Leuchten ausgestattet und als Farbe wurde anthrazit gewählt.

2. e) Kirchturmbeleuchtung

Mehrheitlich beschloss der Rat Angebote für eine Kirchturmbeleuchtung einzuholen. Es soll geprüft werden ob im Zuge der neuen Strassenbeleuchtung dieses Vorhaben kostengünstig umgesetzt werden kann. Während Markus Marz (SPD) und Michael Detzel (CDU) sich für die Beleuchtung aussprachen. Vertraten Kerstin Jordan (SPD) und Gerald Claus (FWS) die Meinung, dass dies ökologischer Unsinn sei.


3. Nachtragshaushaltssatzung 2014 - Erhöhung Grund- und Gewerbesteuer

Aufgrund der Erhöhung der Nivellierungssätze durch das Land muss die Gemeinde die Steuersätze der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer anheben. Gemeinden die ihre Steuersätze nicht anpassen erhalten keine Landeszuschüsse mehr. Das Wort “Gemeindesteuer” werde zur Farce wenn man als Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum habe, meinte Norbert Knauber. Wohl oder übel stimmte der Rat den neuen Steuersätzen zu.   -  Diese sind: Grundsteuer A  300 v.H. (unverändert), Grundsteuer B 365 v.H. und Gewerbesteuer ebenfalls 365 v.H.  Bei der Grundsteuer B bedeutet dies eine Erhöhung von rund 4%.


4. Änderung der Friedhofsatzung

Auch die Änderung der Friedhofsatzung war bereits Thema in der Sitzung am 28.8. gewesen. Damals war die Änderung abgelehnt worden, da man sich nicht einigen konnte auch ein Urnen-Wahlgrabfeld einzurichten. Für die CDU vertrat Matthias Ditscher erneut die Meinung, dass es hierfür Bedarf gibt. Gegen die Stimmen der CDU wurde dann “nur” ein Urnen-Reihengrabfeld beschlossen. (Zur Erklärung: Bei Reihengrabfeldern ist eine Verlängerung der Liegefrist und eine Zubettung nicht möglich. Bei Wahlgrabfeldern ist dies möglich.)


5. Neubau einer Sporthalle - Kunst am Bau

Wie bei allen öffentlichen Bauten, muss auch bei der neuen Sporthalle ein vorgegebener Prozentsatz der Bausumme für Kunst am Bau ausgegeben werden. In Falle der Sporthalle handelt es sich hier um rund 40.000 EUR. Der Bauausschuss hatte sich im Vorfeld für den Künstler Volker Krebs aus Böchingen entschieden. Herr Krebs wird nun drei Modelle für Skulpturen mit dem Thema Turnen bzw. Sport erarbeiten und diese dem Rat vorstellen.


6. Annahme von Spenden.

Der Rat akzeptierte die Annahme der Spende von Roberto Soravia Gnocco (Speiseeisverkauf - Gossersweiler-Stein) über 100 EUR zur Förderung der Jugendarbeit.

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