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Gemeinderat am 13.12.2023

Mit einer kleinen Tagesordnung beendete der Rat das Jahr 2023. Themen waren das Flurbereinigungsverfahren Winden-Steinweiler, die Beauftragung eines Planers für das Gebäude Hauptstraße 36 sowie ein Bauantrag.


1. 
Flurbereinigungsverfahren Winden-Steinweiler

Der Wirtschaftsweg von der L548 (Minderslachen - Winden) bis zum Erlenhof (Aussiedlerhof Wagner) soll im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren saniert werden. In diesem Zuge soll auch der Weg der zZt direkt neben dem Erlenbach (Flutgraben) verläuft, um einige Meter nach Norden in Richtung Steinweiler verlegt werden. Dadurch soll der Kurvenradius an der Bachbrücke verbessert werden und ein Gewässerrandstreifen entstehen der renaturiert werden kann.
Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 850.000 € geschätzt. Davon werden 85% gefördert Den Rest müssen die beiden Gemeinden übernehme. Für das Flurbereinigungsverfahren wird mit der Dauer von einem Jahr gerechnet, so ist mit einem Baubeginn nicht vor 2025 zu rechnen. Einstimmig beschloss der Rat das Verfahren einzuleiten.


2. Sanierung des Anwesen Hauptstr. 36 - Beauftragung eines Planungsbüros


Nachdem das bisherige Planungsbüro die Planung bis zum Bauantrag des zum Hof des Bürgerhauses gehörende Gebäude Hauptstraße 36 ausgeführt hat, musste der Rat nun den Auftrag für die Planungsphasen 5 bis 9 vergeben.
Das bisherige Büro Kühle (Landau) hatte im Vorfeld erklärt, dass es die Arbeiten aus Altersgründen nicht weiterführen kann Die VG-Verwaltung hatte deshalb diese Arbeiten neu ausgeschrieben. Von den drei Büros die ein Angebot abgegeben hatten, war das Büro Krüger (Karlsruhe) das wirtschaftlichste. Betrag 90.000 €.
Ohne Diskussion vergab der Rat den Auftrag an das Büro Krüger.


3. Angespannter Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuches

Der § 201 a des BauGB gibt der Landesregierung die Möglichkeit für verschiedene Gebiete eine angespannte Lage des Wohnungsmarktes zu bestimmen. Im September wurde diese Lage für den Kreis Germersheim festgestellt.
Die Rechtsverordnung soll es nun den Gemeinden ermöglichen den Bau von Wohngebäuden zu erleichtern. So ist es z.B. einfacher Ausnahmen von Bebauungsplänen zu genehmigen oder Vorkaufsrechte auszuüben.
Der Rat nahm diese Information zur Kenntnis. Zu beschließen gab es nichts.


4. Bauvoranfrage - Brotäckerstr. 19

Die Bauherrschaft möchte auf dem hinteren (südlichen) Grundstücksbereich ein zweites Wohnhaus errichten.
Da es bisher in den südlichen Gartenbereichen der Brotäckerstraße noch keine Gebäude gibt, wäre dies ein Präzedenzfall, meinte Stefanie Bohlender (FWS). Wie auch die VG-Bauverwaltung sprach sie sich gegen eine Genehmigung aus.
Einstimmig folge der Rat dem Vorschlag der Verwaltung und lehnte das Einvernehmen ab.

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