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Gemeinderat am 18.05.2022

Mit nur 4 Punkten war die Tagesordnung dieser Ratssitzung sehr “übersichtlich”. Hauptpunkt war die Festlegung der Vergabekriterien für das Grundstück Hauptstraße 35.


1. Innenentwicklung Hauptstraße/Rappengasse – Festlegung der Vergabekriterien.

Die Vergabe des Grundstückes in der Hauptstraße 35 (Innenentwicklung / altersgerechtes Wohnen) geht nun in die „heiße Phase“. Im Rahmen des Vergabeverfahrens musste der Rat nun die Kriterien festlegen nach denen die Bewerbungen bewertet werden.
In mehreren Sitzungen hatte der Bauausschuss wie auch die Begleitgruppe den vom Büro stadtimpuls erarbeitet Kriterienkatalog überarbeitet und die Wünsche der Gemeinde einfließen lassen. Sehr viel Wert legte man dabei auf eine soziale Ausrichtung des Projektes und eine Bauweise die sich in den dörflichen Charakter der Umgebung einpasst. Entsprechend hoch wurden diese Punkte im der Bewertung angesetzt. Nicht so wichtig ist für die Gemeinde der finanzielle Aspekt. Wie mehrere Ratsmitglieder sagten, ist man mit einer „schwarzen Null“ zufrieden. Entsprechend wurde später, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, einen Festpreis festgesetzt.
Ebenfalls beschlossen wurde die Zusammensetzung des Bewertungsgremiums. Hier sind genaue Landesrichtlinien einzuhalten.
Das Gremium setzt sich aus 5 stimmberechtigten Fachpreisrichter (= Fachleute aus dem Bereich Architektur), 4 stimmberechtigten Sachpreisrichtern (= Ortsbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden), 7 nicht stimmberechtigten Sachverständigen (Personen der Kreis- u. VG-Verwaltung) zusammen. Der Rat beschloss zusätzlich, dass Mitglieder der Begleitgruppe ebenfalls als nicht stimmberechtigte Sachverständige an den Sitzungen teilnehmen können.

Nach derzeitigem Stand ist folgender zeitlicher Ablauf geplant.
Bekanntmachung – Ausschreibung des Vergabewettbewerbs   -   30.05.2022
Einreichung der Interessensbekundung   -   bis zum 10.06.2022
Kolloquium (Vorstellung der Bewerber und Abstimmung mit dem Bewertungsgremium)   -  20.07.2022
Abgabe der Gesamtunterlagen   -   bis zum 09.09.2022
Vorstellung der Bewerbungen vor dem Bewertungsgremium und Punktevergabe.   -   17.10.2022
Ratsbeschluss über den Zuschlag an den Wettbewerbssieger   -   November 2022

Der Rat stimmte dem gesamten Vorgehen einstimmig zu.


2. Bauanträge

Hauptstraße 64:  Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen.
Nach Meinung der Bauverwaltung fügt sich das Vorhaben nicht in die umliegende Bebauung ein. Vor allem wird die Höhe des Gebäudes kritisiert. Die Verwaltung empfahl deshalb den Antrag abzulehnen. Diesem Vorschlag folgte der Rat bei einer Enthaltung.

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