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Gemeinderat am 15.05.2013

Wegen des Bürgerbegehrens zum Ausbau der Kreuzgasse, war eine ausserplanmässige Sitzung des Gemeinderates erforderlich. Ausserdem wurden noch drei kleinere Aufträge vergeben.


1. Bürgerbegehren Kreuzgasse.

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates, am 21.02.2013, die Kreuzgasse auszubauen, hatten drei Bürger Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen diesen Ausbau gesammelt. Da mehr als die erforderlichen 147 Wahlberechtigten dieses Bürgerbegehren unterschrieben haben, musste der Gemeinderat nun entscheiden ob es zu einem Bürgerentscheid kommt.
Einer der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens, Willibald Blaettner, begründete nochmals, dass die Kreuzgasse aus seiner Sicht technisch noch in Ordnung sei und ein Ausbau folglich nicht notwendig ist.
Die Sprecher der drei Gemeinderatsfraktionen erläuterten, warum man sich für einen Ausbau entschieden hat und dass man an dieser Entscheidung auch festhalte.
Für die CDU erklärte Norbert Knauber, dass man sich drei Fragen gestellt habe. 1. Ist der Ausbau der Kreuzgasse notwendig? Diese Frage beantwortete er mit einem klaren „ja“. Die Strasse ist nun bald 60 Jahre alt und man kann die Schäden auch deutlich sehen. Der Kanal und die Wasserleitungen müssen auf jeden Fall erneuert werden, dies haben entsprechende Untersuchungen ergeben. Alles andere wie ein kompletter Ausbau ist technisch und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die 2. Frage lautet, wie soll die Kreuzgasse nach dem Ausbau aussehen? Das sei weitgehend eine Frage des Geschmacks, so Knauber. Sollte sich die Mehrheit der Anlieger für eine bestimmte Form des Ausbaus aussprechen, werde man diesen Wünschen soweit wie möglich nachkommen. Als 3. Frage sei noch zu klären, wie fällt die finanzielle Belastung der Anlieger aus? Hier lege die CDU grössten Wert auf Gleichbehandlung, so Knauber. Die Kreuzgassenanlieger im Gemeindeteil (Ringstrasse – Obergasse) müssten vergleichbar mit den Anliegern der Brotäckerstrasse behandelt werden. Das gleiche gelte für die Anlieger im Kreisstrassenteil (Ringstrasse – Windener Strasse) im Vergleich zur Hauptstrasse. Die Anlieger der Kreuzgasse sollen nicht schlechter aber auch nicht besser behandelt werden wie der Rest der Gemeinde. Als Beispiel nannte Knauber den Aufkauf von privaten Flächen im Strassenraum durch die Gemeinde. Hier habe man beim Ausbau der Hauptstrasse den damaligen Rohbaulandpreis von 60 DM/qm bezahlt. Folglich müssen man in der Kreuzgasse den derzeitigen Rohbaulandpreis von 32 €/qm zahlen.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Kerstin Jordan, schloss sich den Argumenten von Knauber an und ergänzte, dass man seiner Verantwortung für das „Kleinod“ Kreuzgasse gerecht werden müsse. Sie erinnerte daran, dass die Verbandsgemeindewerke die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitung auf jeden Fall durchführen müssen. Auch die Fahrbahn im Bereich der Kreisstrasse werde durch den Kreis auf jeden Fall erneuert. Dass es keinen Sinn mache z.B. die Gehwege im Kreisstrassenteil in ihrem jetzigen Zustand zu lassen während die Fahrbahn erneuert wird, müsse jeder einsehen. Auch werde die Strasse durch die neuen durchgehenden Bürgersteige aufgewertet. Wichtig sei auch, dass die Verbandsgemeindewerke einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen, was bei einem späteren Ausbau nicht der Fall sein werde, was wiederum zu mehr Kosten für die Anlieger führen würde.
Gerald Claus (Fraktionsvorsitzender der FWS) sagte, dass es das gute Recht der Anlieger sei sich für ihre Interessen einzusetzen und auch das Bürgerbegehren anzustrengen. Aber auch die FWS komme zu dem Schluss, dass der Ausbau notwendig und sinnvoll sei.

Der Rat beschloss daraufhin einstimmig einen Bürgerentscheid durchzuführen.
D.h. am Sonntag dem 14.7. werden alle wahlberechtigten Bürger von Steinweiler darüber abstimmen müssen, ob die Kreuzgasse ausgebaut wird.

Auf dem Wahlzettel werden dann zwei Fragen stehen:
1. Soll die nördliche Kreuzgasse (Ringstrasse bis Obergasse) ausgebaut werden?
2. Sollen Gehwege und Strassenbeleuchtung in der südlichen Kreuzgasse (Ringstrasse bis Windener Strasse) ausgebaut werden?

Die Aufteilung der Fragen ist notwendig, da im südlichen Teil der Kreis für die Fahrbahn zuständig ist. Der Bürgerentscheid kann aber nur für die Bereiche der Strasse durchgeführt werden, die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde sind.


2. Feldwegsanierung – Auftragsvergabe

Der Rat vergab einen Auftrag über 5.000,00 € an den Maschinenring, zur Sanierung von rund 5 Kilometern geschotterten Feldwegen. Zum Einsatz soll eine neue Maschine kommen, die den alten Schotter aufnimmt und diesen wieder verdichtet einbaut.


3. Anschaffung einer Sitzbank für den Bürgerhaushof

Um den Kastanienbaum im Hof des Bürgerhauses soll eine Sitzbank aufgebaut werden. Der Rat entschied sich für ein 6-eckiges Modell der Fa. Seibel (Hinterweidenthal). Kosten 2.236,00 €.


4. Anschaffung eines Sargwagens für den Friedhof

Zum Preis von 1.591,03 € wird bei der Fa. Staweli (Limeshain) ein neuer Sargwagen für den Friedhof bestellt.
 

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