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Gemeinderat am 19.12.2024

Die Grundsteuerreform, der Forstwirtschaftsplan für 2025, das Bürgerhaus und das Projekt “Hauptstraße 36” waren die wichtigsten Punkte in der letzten Ratssitzung im Jahr 2024.


1.  Grundsteuerreform - Erlass eine Hebesatzung.

Normalerweise wird der Grundsteuerhebesatz in der Haushaltssatzung festgelegt. Da aber mit in Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 die noch gültige Haushaltssatzung nicht mehr wirksam ist, musste der Rat als Übergangslösung eine “Grundsteuerhebesatzung” erlassen. Aufgrund dieser Hebesatzung erstellt die Verwaltung dann die neuen Grundsteuerbescheide.
Im Vorfeld der Grundsteuerreform war auf Bundes- und Landesebene immer wieder betont worden, dass diese “aufkommensneutral” sein soll. D.h. in der Summe werden die Bürger nicht mehr belastet und für die Gemeinden bleiben die Einnahmen gleich. Wie alle Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz stand nun auch der Rat in Steinweiler vor dem Problem, dass diese mit den geltenden Regeln des Landes so nicht umgesetzt werden kann. Um für Steinweiler die Grundsteuer aufkommensneutral zu halten, hätte der Hebesatz für die Grundsteuer A (= gewerbliche + landwirtschaftliche Grundstücke) von derzeit 345% auf 451% erhöht werden müssen. Bei der Grundsteuer B (= wohnbaulich genutzte Grundstücke) hätte man den Hebesatz dagegen von
465% auf 315% senken müssen. Leider lassen die Richtlinien des Landes dies so nicht zu. Wenn man Förderungen des Landes erhalten will, hierauf ist Steinweiler wie praktische alle Gemeinden dringend angewiesen, muss ein sogenannter “Nivellierungssatz” (= Mindestsatz) erhoben werden. Dieser beträgt für die Grundsteuer A 345% und für die Grundsteuer B 465%, also genau die Sätze die Steinweiler bisher erhoben hat. Weiter wird die Kreis- und die Verbandsgemeindeumlage nach den Nivellierungssätzen berechnet. D.h. die Gemeinde die niedrigere Sätze erhebt, muss trotzdem so an den Kreis und die Verbandsgemeinde abführen, wie wenn sie die höheren Nivellierungsätze erheben würde.
Wie Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) und auch seine 1. Ortsbeigeordnete, Stefanie Bohlender (FWS), betonten kann die Gemeinde auf keinen Fall auf die Landesförderung verzichten. Ganz besonders wo man mit der Erweiterung der Grundschule ein sehr großes Projekt auf der Agenda hat. Markus Marz (SPD) forderte, dass man bei der Grundsteuer A auf 451% gehen soll. Es sei nicht gerecht, dass die gewerblichen und  landwirtschaftlichen Flächen entlastet werden, wenn alle anderen mehr zahlen müssen. Dieser Meinung schloss sich auch Martin Collet (FWS) an. Anke Kühne (Grüne) war der Meinung, dass man ein Zeichen setzen sollte und die errechneten, aufkommensneutralen Sätze beschließen sollte. “Wir sitzen hier am Ende des Schwanzes und können den Murks der Landesregierung ausbaden”, so Norbert Knauber (CDU). Wie man in der Zeitung lesen konnte ist die Erkenntnis, dass das so nicht geht jetzt auch in Mainz angekommen. Leider sind die bekannt gewordenen Pläne, der neuen Richtlinien, auch nicht viel besser. Eine Anhebung der Grundsteuer A auf 451% könne man machen, da dies unschädlich für die Förderung und die Umlagen ist, meinte Knauber.
Bei zwei Enthaltungen beschloss der Rat dann die Grundsteuer A auf 451% anzuheben.
Bei einer Gegenstimme wurden dann beschlossen die Grundsteuer B bei 465% zu belassen.
Auf Anregung von Markus Marz wurde dann noch beschlossen, dass man im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Einführung der Grundsteuer C (= unbebaute aber baureife Grundstücke) beraten wird. Diese neue Art der Grundsteuer ist ab 2025 möglich.


2.  Forstwirtschaftsplan 2025

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes informierte Ortsbürgermeister Detzel den Rat darüber, dass man im Jahr 2024 voraussichtlich einen Überschuss von 4.400 € erwirtschaften wird.
Für das Jahr 2025 rechnet das Forstamt Kandel mit Ausgaben von 107.661 € und Einnahmen von 128.506 €.  Mit dem Einschlag von 1.405 fm (= Festmetern) Holz wird der vom Forsteinrichtungswerk vorgegeben Hiebsatz von 1.817 fm nicht ganz erreicht.
Zum Plan 2025 gab es aus dem Rat keine Fragen oder Anmerkungen.
Weiter hatte der Rat über die Stilllegung von drei Flächen von insgesamt 20,6 ha zu entscheiden. Diese Flächen sollen im Rahmen des Förderprogramm “Klimaangepasstes Waldmanagement” sich selbst überlassen werden. Hier merkte Anke Kühne an, dass sie erfahren habe, dass eine der Flächen (nördlich der Kandeler-Straße) mit Altlasten kontaminiert sei. Norbert Knauber bestätigte, dass hier vor ca. 50 - 60 Jahren noch der Müll des Dorfes abgelagert wurde. Ortsbürgermeister Detzel sagte zu, dass er mit dem Forstamt und der Verwaltung sprechen werde, ob dies relevant sei.

Einstimmig beschloss der Rat die Ausweisung der drei vorgeschlagenen Flächen.


3.  Bauanträge

Der Rat lagen zwei Bauanträge vor.

In den Rappengärten 11 - Neubau eines Einfamilienhauses:
Der eingereichte Antrag widerspricht in mehreren Punkten dem Bebauungsplan. Die Bauabteilung der VG-Verwaltung empfahl dem Rat deshalb sein Einvernehmen zu verweigern.
Dieser Empfehlung schloss sich der Rat einstimmig an.

Giltwingertstraße 15 - Umbau des bestehenden Wohnhauses.
An dem Wohnhaus sowie einem Nebengebäude sollen verschieden Umbauten zur besseren Nutzung erfolgen. Die Bauverwaltung sah hier keine Probleme. Einstimmig erteilte der Rat sein Einvernehmen.


4.  Rauchschutztüren in der Küche des Bürgerhauses.

Ohne Diskussion beschloss der Rat die Instandsetzung der drei Rauchschutztüren zwischen Saal und Küche des Bürgerhauses. Der Auftrag in Höhe von 6.071,380 € geht an die Firma Pfanger (Winden).


5.  Information zum Sanierungsstand des Bürgerhauses.

Ortsbürgermeister Detzel informierte den Rat, über die Arbeiten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bürgerhauses. Die größeren Arbeiten sind weitgehend erledigt. So ist die Zwischentür vom Foyer zu den Toiletten eingebaut, das Rauchabzugsfenster über der Treppe ist eingebaut, die Trockenbauarbeiten sowie die Arbeiten an der Lüftungsanlage sind ebenfalls weitgehend fertig. Noch zu erledigen sind einige Malerarbeiten sowie Elektroarbeiten. Nach heutigem Stand sollen diese Arbeiten bis Mitte Januar erfolgt sein.
Für Befremden sorgte der Kostenvoranschlag für die Reinigung der Lüftungsanlage. Laut Ortsbürgermeister Detzel war die beauftragte Firma mit drei Mann für ca. 3 Stunden im Einsatz. Die veranschlagten rund 8.000 € für diesen Auftrag seien so nicht gerechtfertigt.
Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, muss ein Brandschutzgutachter das Bürgerhaus prüfen und als “betriebssicher” einstufen. Danach geht dieses Gutachten an die Kreisverwaltung, die dann die Nutzungsuntersagung aufheben muss.

Bei der Reparatur der Heizung sei man einen Schritt weiter, die “Nebengebäude” (d.h. das Rathaus mit Arztpraxis und das Feuerwehrhaus) funktionieren wieder. Beim “Hauptgebäude” (Saal und Vereinsraum) werden die Heizkörper nicht warm. Man vermutet hier eine Verstopfung durch den langen Stillstand. Mit einer Spülung der Rohre soll hier Anfang Januar Abhilfe geschaffen werden.
Für die im kommenden Jahr beabsichtigte Erneuerung der Heizanlage werden zZt. alle möglichen Varianten geprüft. Der Planer wird dann Anfang 2025 dem Rat seine Vorschläge vorlegen.


6.  Information zur Sanierung Hauptstr. 36.

Auch beim Nebengebäude des Bürgerhauses gehen die Planungsarbeiten weiter. Nachdem das Gebäude leergeräumt ist, führt das beauftragte Planungsbüro Krüger, gemeinsam mit mehreren Sachverständigen, weitere Prüfungen durch. So wird der Zustand des Fachwerks, der Bodenaufbau und weiterer Bauteile geprüft. Hierzu werden auch an verschiedenen Stellen Öffnungen in den Wänden und Decken vorgenommen.
Nach derzeitigem Stand sollen alle Prüf- und Planungsarbeiten bis zum Herbst 2025 erfolgt sein. Mit den eigentlichen Bauarbeiten soll dann 2026 begonnen werden.

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