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Gemeinderat am 28.11.2019

Die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen beim Straßenausbau, die Friedhofssanierung (3. Bauabschnitt), ein Antrag des Schützenvereins zur Nutzung der Sporthalle und ein Bauantrag standen auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Gemeinderates.


1. Sanierung Friedhof - Auftragsvergabe 3. Bauabschnitt

Der 3. Bauabschnitt umfasst im Wesentlichen die Fläche westlich des Haupteinganges. Mit der Neugestaltung (Bepflanzung usw.) hatten sich Rat und Bauausschuss im September ausführlich beschäftigt. Das Planungsbüro Krell hatte auf Grundlage dieser Beschlüsse die Arbeiten ausgeschrieben. Eine Kostenschätzung belief sich auf 75.000,00 €. Da zur Sitzung noch keine geprüften Angebote vorlagen, ermächtigte der Rat den Bürgermeister und den 1. Beigeordneten die Aufträge zu vergeben. Eine Sichtung der ungeprüften Angebote hatte ergeben dass der Kostenrahmen auf alle Fälle eingehalten wird.


2. Einführung von wiederkehrend Beiträgen - Satzungsbeschluss

Nach zweijähriger Vorarbeit in die verschiedenen Ratsgremien und in einer Bürgerversammlung, beschloss der Rat einstimmig die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau. Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Die wichtigsten Eckpunkte der Satzung sind:
- Es erfolgt eine jährliche „spitze“ Abrechnung. D.h. es werden immer nur die Kosten umgelegt die im Laufe des Jahres angefallen sind.
- Es gilt eine Verschonungsregel von 20 Jahre. D.h. wer z.B. 2010 Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt hat wird erstmals im Jahr 2030 zu Zahlungen herangezogen.
- Der Gemeindeanteil beträgt 37 %.
Alle anderen Regeln wie z.B. Tiefenbegrenzung, Eckgrundstücke usw. bleiben wie in der bisherigen Satzung für Einmalbeträge.
Hier finden Sie die neue Satzung.


3. Antrag des Schützenvereins zur Nutzung der Sporthalle

Die SV Steinweiler will am 7. + 8. Dezember in der Sporthalle die Kreismeisterschaften der Bogenschützen durchführen. Der Rat war sich einig, dass dem nichts im Wege steht, solange die Benutzungsordnung der Halle eingehalten wird. Eine Benutzungsgebühr wird nicht verlangt. Norbert Knauber (CDU) regte an bei Gelegenheit die Benutzungs- und Gebührenordnung zu überarbeiten. Es sei für ihn selbstverständlich, dass ein steinweilerer Verein keine Gebühren zahlen muss, wenn er einen überörtlichen Sportwettkampf ausrichtet.


4. Bauanträge

Dem Rat lag nur ein Bauantrag zur Beschlussfassung vor. Einstimmig wurde, für das Bauvorhaben „Siedlerweg 24“, eine Abweichung der Dachform für das Vordach erlaubt.

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