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Gemeinderat am 28.09.2017

Mit dem Bebauungsplan “Brotäcker 4” und insgesamt fünf Bauanträgen hatte sich der Rat in dieser Sitzung zu befassen.


1. Bebauungsplan „Brotäcker 4“

Nach der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit musste der Rat nun über die eingegangen Stellungnahmen und Anregungen entscheiden. Insgesamt waren von 13 Behörden und Unternehmen sowie von einem Bürger Stellungnahmen eingegangen.
Wie Ortsbürgermeister Michael Detzel in seiner Einleitung erklärte, war es durch die verschiedenen Gutachten, die im Rahmen des Verfahrens gefordert sind, zu Zeitverzögerungen gekommen. Besonders das Bodengutachten hatte länger gedauert als geplant.
Das wichtigste Ergebnis aus dem Bodengutachten ist, dass eine Versickerung des Regenwassers auf den Baugrundstücken, wie es in der Landesbauordnung gefordert wird, nicht möglich ist. Eine Einleitung in das Rückhaltebecken beim Fohlenhof ist auch nicht möglich, da dieses Becken seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Aus diesem Grund soll das Regenwasser nun in eine Mulde am nördlichen Ende des Baugebiets und über Rigolen (= unterirdische Pufferspeicher) versickert werden. Diese Rigolen sollen an verschiedenen Stellen des Baugebiets im Straßenrandstreifen eingebaut werden.
Das Lärmschutzgutachten kommt zum Schluss, dass es weder durch den Verkehr noch durch den Fohlenhof zu Lärmschutz relevanten Immissionen für das künftige Baugebiet kommt.
Nicht ganz ohne ist das Artenschutzgutachten. Obwohl im Plangebiet keine geschützten Tierarten gefunden wurden, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Da die Möglichkeit besteht, dass sich Feldlerchen und/oder Wechselkröten auf der Fläche ansiedeln, wird bis zum Frühjahr ein dichter Winterweizen angepflanzt. Dadurch wird das Gebiet für diese Tierarten unattraktiv.
Die von den beteiligten Börden und Firmen eingegangenen Anregungen waren alle unproblematisch und wurden in den B-Plan mit aufgenommen bzw. zur Kenntnis genommen.
In der Eingabe des Steinweilerer Bürgers ging es hauptsächlich um die Gebäudehöhe. Er befürchtet, dass die Häuser mit Pultdach im Verhältnis zu den angrenzenden Häusern in „Brotäcker 3“ zu hoch werden. Wie Frau Busch vom Planungsbüro nochmals ausführte, ist die maximale Gebäudehöhe von 9,50 m sogar noch niedrige wie in „Brotäcker 3“. Dort sind Höhen bis zu 12,50 m möglich.
Den Umweltbericht erläuterte Frau Krell vom gleichnamigen Planungsbüro. Sie habe versucht möglichst viele Maßnahmen im Baugebiet zu realisieren um die externe Ausgleichsfläche so klein wie möglich zu halten. So wurde er ursprünglich am westlichen Rand vorgesehen Weg in einen Grünstreifen umgewandelt. Bei dem Straßenbäumen habe man die Anzahl reduzieren müssen. Dies war notwendig um die geplanten Rigolen verwirklichen zu können. Auch wurden die genauen Baumstandorte noch nicht festgelegt, was dem Erschließungsplaner ermöglichen soll freier zu planen. Für jeden Bauplatz wurde eine Rank- und Kletterpflanze vorgeschrieben. Diese kann am Haus aber auch an der Garage oder einem anderen Nebengebäude gepflanzt werden. Trotz der Maßnahmen im Baugebiet ist noch eine externe Ausgleichsfläche von rund 6.300 m² notwendig. Diese Fläche wird am Ende der Niedergasse beim Scaterplatz ausgewiesen. Hier soll eine Streuobstwiese entstehen.
Einstimmig billige der Rat den vorliegende Planentwurf und beauftragte die Verwaltung die Offenlage gem  § 3.2. und § 4.2. BauGB durchzuführen.

B-Plan-Brotäcker 4_09-2017

Bild:

Der nun für das weitere Verfahren freigegebene B-Plan.

B-Plan-Brotäcker 4_09-2017_Ausgleichsfläche

Bild:

Die geplante Ausgleichs- fläche an der Scaterbahn.

3. Bauanträge / Bauvoranfragen

Insgesamt lagen dem Rat zwei Bauvoranfragen, drei Bauanträge und ein Befreiungsantrag vor.

Beim ersten Bauantrag ging es um die Errichtung einer “Weinbauhalle” als Erweiterung eines Aussiedlerhofes. Da es ich um ein privilegiertes Projekt handelt und es auch sonst keine Bedenken gab, erteilte der Rat die Genehmigung.

Mit dem zweiten Bauantrag wurden das Anheben des Daches sowie der Dachausbau für ein Wohnhaus im Baugebiet “Neugärten”. Auch hier erteilte der Rat die Genehmigung.

Der dritte Bauantrag wurde, auch auf Anraten der Verwaltung, abgelehnt. Der Umbau einer Scheune in der Obergasse zur Wohnung war grundsätzlich kein Problem. Nur die geplanten beiden PKW-Stellplätze, deren Zufahrt über einen rückwärtigen Wirtschaftsweg erfolgen soll, konnte nicht genehmigt werden. Wenn die Stellplätze an einer anderen Stelle nachgewiesen werden kann das Vorhaben genehmigt werden.

Bei dem Befreiungsantrag ging es um einen zusätzlichen Stellplatz für ein Wohnhaus im Baugebiet “Brotäcker 3”. Hier blieb der Rat bei seiner Linie, dass dies möglich ist, wenn der Stellplatz über die vorhandene Einfahrt erschlossen wird,

Bei der ersten Bauvoranfrage ging es um Änderungen eines Daches in der Haynaer-Straße. Hier sah der Rat keine Probleme und erteilte das Einvernehmen.

Mit der zweiten Bauvoranfrage hatte ein Pferdehof die Errichtung eines Gartenhauses sowie von zwei Pferdeboxen beantragt. Da es sich hier um eine Maßnahme im Außenbereich handelt, muss noch mit der Landwirtschaftskammer geklärt werden, ob es sich um eine privilegierte  Maßnahme handelt. Entsprechend der Verwaltungsvorlage entschied der Rat diese Stellungnahme abzuwarten.

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