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Gemeinderat am 20.12.2016

Der Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Brotäcker 4“ war das Hauptthema der letzten Ratssitzung in 2016. Weitere Punkte waren der Forstwirtschaftsplan 2017 und ein Zuschussantrag des Musikvereins. Erstmals wurde nach den Vorgaben des neuen „Transparenzgesetzes“ eine Baugenehmigung in öffentlicher Sitzung behandelt.


1.
Bebauungsplan „Brotäcker 4“  - Billigung der Planung und Freigabe zur Bürger- und Behördenbeteiligung.

Frau Dr. Halfmann von Planungsbüro StadtConcept stellte den Rat den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) für „Brotäcker 4“ vor. Dieser wurde bereits in zwei Sitzungen des Bauausschuss vorberaten. Westlich des derzeitigen Baugebietes „Brotäcker 3“ wird eine Fläche von 1,85 ha erschlossen. Auf dieser Fläche sollen 26 Baugrundstücke in der Größe von 450 qm - 700 qm entstehen. Bei den Vorgaben für die Bebauung hat man sich weitgehend an den Baugebieten „Brotäcker 2“ und „Brotäcker 3“ orientiert. Zugelassene  Dachformen sind  Sattel-, Walm-, Zelt- sowie Pultdächer. Als maximale Firsthöhe, wurde im ganze Gebiet, 9,50 m festgelegt. Damit werden die Häuser nicht höher als die angrenzenden Häuser in „Brotäcker 3“. Bei Pultdächern ist eine maximale Wandhöhe von 7,70 m erlaubt. Auf allen Grundstücken ist jeweils nur eine Wohneinheit erlaubt. Ebenso gibt es für jedes Grundstück nur eine Zufahrt und es müssen jeweils zwei PKW-Stellplätze nachgewiesen werden. Bei den Einfriedungen zur Straßenseite wird eine Höhe von 1 m erlaubt.
Bedenken hatten Jürgen Hust (SPD) und Jochen Ochsenreither (CDU) weil auch Doppelhäuser zulässig sein sollen. Es bestünde die Gefahr, dass dann der zweite Bauplatz nicht oder nur schwer zu verkaufen sei. Diese Bedenken konnte Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) jedoch ausräumen. Da die Gemeinde im Besitz aller Grundstücke ist, kann man beim Verkauf darauf achten, dass bei Doppelhäusern das „Zwillingsgrundstück“ zeitgleich verkauft werde. Entgegen der ursprünglichen Planung sprachen sich Kerstin Jordan (SPD) und Norbert Knauber (CDU) dafür aus, dass die Firstrichtung nicht festgelegt wird. Bereits in „Brotäcker 2 und 3“ durften die Bauherren die Ausrichtung selbst festlegen und man wolle die neuen Bauherren nicht stärker einschränken als ihre Nachbarn. Dieser Änderungsvorschlag wurde von Rat auch einstimmig angenommen.
Stefanie Bohlender-Kehrt (FWS), vertrat die Meinung, dass der Pflanzgebotsstreifen der am westlichen Gebietsrand liegenden Grundstücke mit 3 m Breite zu groß sei. Frau Dr. Halfmann begründete dieses Pflanzgebot damit, dass dies der Rand der Bebauung sei und ein Übergang zum freien Feld hergestellt werden muss. Weiter fliesen diese Flächen in die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen ein. Norbert Knauber (CDU) vertrat ebenfalls die Meinung, dass dieses Pflanzgebot angemessen sei. Der Pflanzstreifen falle deutlich kleiner aus wie der Pflanzstreifen am südlichen Rand des Bebauungsgebietes. Während der Südrand voraussichtlich auf lange Zeit den Ortsrand bilden wird, gehe er doch davon aus, dass es in wenigen Jahren im Westen weitergeht, so Knauber. Auf Anregung von Markus Marz (SPD) wurde dann noch der Hinweis auf die Möglichkeit zum Bau von Regenwasserzisternen aufgenommen. Dies war in den bisherigen B-Plänen auch der Fall und war im Planentwurf nicht enthalten.
Abschließend beschloss der Rat einstimmig den leicht geänderten B-Plan und gab in „auf die Reise“ durch das Verfahren. Wenn alles gut läuft soll das Verfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein. Danach können die Aufträge für die Erschließung ausgeschrieben werden und im Frühjahr 2018 sollen dann die Arbeiten beginnen. Bei planmäßigem Verlauf könnten dann im Sommer 2018 die ersten „Häuslebauer“ beginnen.

B-Plan Brotäcker 4 - 3A

Die planerische Darstellung im Bebauungsplan.

B-Plan Brotäcker 4 - 2A

Skizze der möglichen Bebauung.

2.  Auftragsvergabe – Erschließungsplanung „Brotäcker 4“

Passend zum Tagesordnungspunkt 1 wurde dann noch das Planungsbüro Muff-Hohmann (Remchingen) mit den Planungsarbeiten für die Erschließung (Straßenbau) von „Brotäcker 4“ beauftragt. Kosten rund 29.000 €. Mit den Verbandsgemeindewerken ist vereinbart, dass das gleiche Planungsbüro auch die Planung für den Wasser- und Abwasserbereich übernimmt.


3. 
Forstwirtschaftsplan 2017

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes konnte Ortsbürgermeister Michael Detzel erfreuliches über das zu Ende gehende Jahr 2016 berichten. Mit rund 50.000 € lag der Gewinn deutlich höher als die geplanten 6500 €. Es konnte alles eingeschlagene Holz verkauft werden.

Für 2017 geht das Forstamt Bienwald in Kandel von einem deutlich geringeren Gewinn aus. Sollte alles nach Plan laufen wird der Wald im nächsten Jahr einen Überschuss von 1.400 € abwerfen.
Der 1. Ortsbeigeordnete Manfred Lieber (FWS) wollte wissen, ob gesichert sei, dass die Weihnachtsbaumkultur gepflegt und neue Bäume nachgepflanzt werden? Ortsbürgermeister Detzel konnte berichten, dass dies mit dem zuständigen Revierförster besprochen sei und er fest davon ausgehe, dass dies auch umgesetzt wird.



4. 
Änderungen in der Geschäftsordnung

Durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeit (umgangssprachlich = Transparenzgesetz) waren einige Änderungen in der Geschäftsordnung nötig. Hauptpunkte sind hier, dass in Zukunft auch Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sind und dass die Bürger auch Vorschläge zu den Haushaltsberatungen machen können. Der Rat beschloss einstimmig die vom Gemeinde- und Städtebund empfohlene Mustergeschäftsordnung.



5. 
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.

Ab 2017 unterliegen die Gemeinden, wenn sie als Unternehmer tätig werden, der Umsatzbesteuerung. Zu den unternehmerischen Tätigkeiten gehören z.B. das Ausheben von Gräbern durch den Bauhof, oder die Vermietung von Wohnungen und Bürgerhäusern usw. Der Gesetzgeber hat den Kommunen jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass diese bis zum 31.12.2020 noch nach dem bisherigen System abrechnen können. Auf Anraten des Gemeinde- und Städtebundes wird auch die Gemeinde Steinweiler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.



6.  Zuschussantrag des Musikvereins

Der Musikverein beabsichtigt neue Uniformen für seine Musiker/innen zu beschaffen. Die Kosten betragen hierfür rund 7.500 €. Alle Fraktionen betonten, dass der Musikverein ein der tragendenden Säulen des Dorflebens ist und man auch grundsätzlich bereit sei einen Zuschuss zu geben. Jedoch müsse der Musikverein, genauso wie alle Vereine die einen Zuschuss beantragen, noch seine Finanzen offenlegen.  Einstimmig wurde der Punkt deshalb vertagt.


7.  Annahme von Spenden

Jeweils 100 € spendeten Katrin Weller (Träumerei) und das Autohaus Fritz Walter für die Kinder- und Jugendarbeit.


6.  Bauanträge

Erstmals in der Geschichte des Steinweilerer Gemeinderates wurde der Punkt “Bauanträge” in öffentlicher Sitzung abgehandelt. Dies ist auch eine der Auswirkungen der unter Punkt 4 geänderten Geschäftsordnung.
Bei dieser Sitzung musste nur ein Bauantrag behandelt werden. Ein Neubau in der Windener-Strasse benötigte eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans. Ein kleiner Vorsprung am Haus hatte nicht die vorgeschriebene Dachneigung. Wie schon die Bauabteilung der VG-Verwaltung sah auch der Rat diese Abweichung vom B-Plan als vertretbar an und stimmte der Befreiung zu.

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