Der Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Brotäcker 4“ war das Hauptthema der letzten Ratssitzung in 2016. Weitere Punkte waren der Forstwirtschaftsplan 2017 und ein Zuschussantrag des Musikvereins. Erstmals wurde nach den Vorgaben des neuen „Transparenzgesetzes“ eine Baugenehmigung in öffentlicher Sitzung behandelt.
1. Bebauungsplan „Brotäcker 4“ - Billigung der Planung und Freigabe zur Bürger- und Behördenbeteiligung.
Frau Dr. Halfmann von Planungsbüro StadtConcept stellte den Rat den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) für „Brotäcker 4“ vor. Dieser wurde bereits in zwei Sitzungen des Bauausschuss vorberaten. Westlich des derzeitigen Baugebietes „Brotäcker 3“ wird eine Fläche von 1,85 ha erschlossen. Auf dieser Fläche sollen 26 Baugrundstücke in der Größe von 450 qm - 700 qm entstehen. Bei den Vorgaben für die Bebauung hat man sich weitgehend an den Baugebieten „Brotäcker 2“ und „Brotäcker 3“ orientiert. Zugelassene Dachformen sind Sattel-, Walm-, Zelt- sowie Pultdächer. Als maximale Firsthöhe, wurde im ganze Gebiet, 9,50 m festgelegt. Damit werden die Häuser nicht höher als die angrenzenden Häuser in „Brotäcker 3“. Bei Pultdächern ist eine maximale Wandhöhe von 7,70 m erlaubt. Auf allen Grundstücken ist jeweils nur eine Wohneinheit erlaubt. Ebenso gibt es für jedes Grundstück nur eine Zufahrt und es müssen jeweils zwei PKW-Stellplätze nachgewiesen werden. Bei den Einfriedungen zur Straßenseite wird eine Höhe von 1 m erlaubt. Bedenken hatten Jürgen Hust (SPD) und Jochen Ochsenreither (CDU) weil auch Doppelhäuser zulässig sein sollen. Es bestünde die Gefahr, dass dann der zweite Bauplatz nicht oder nur schwer zu verkaufen sei. Diese Bedenken konnte Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) jedoch ausräumen. Da die Gemeinde im Besitz aller Grundstücke ist, kann man beim Verkauf darauf achten, dass bei Doppelhäusern das „Zwillingsgrundstück“ zeitgleich verkauft werde. Entgegen der ursprünglichen Planung sprachen sich Kerstin Jordan (SPD) und Norbert Knauber (CDU) dafür aus, dass die Firstrichtung nicht festgelegt wird. Bereits in „Brotäcker 2 und 3“ durften die Bauherren die Ausrichtung selbst festlegen und man wolle die neuen Bauherren nicht stärker einschränken als ihre Nachbarn. Dieser Änderungsvorschlag wurde von Rat auch einstimmig angenommen. Stefanie Bohlender-Kehrt (FWS), vertrat die Meinung, dass der Pflanzgebotsstreifen der am westlichen Gebietsrand liegenden Grundstücke mit 3 m Breite zu groß sei. Frau Dr. Halfmann begründete dieses Pflanzgebot damit, dass dies der Rand der Bebauung sei und ein Übergang zum freien Feld hergestellt werden muss. Weiter fliesen diese Flächen in die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen ein. Norbert Knauber (CDU) vertrat ebenfalls die Meinung, dass dieses Pflanzgebot angemessen sei. Der Pflanzstreifen falle deutlich kleiner aus wie der Pflanzstreifen am südlichen Rand des Bebauungsgebietes. Während der Südrand voraussichtlich auf lange Zeit den Ortsrand bilden wird, gehe er doch davon aus, dass es in wenigen Jahren im Westen weitergeht, so Knauber. Auf Anregung von Markus Marz (SPD) wurde dann noch der Hinweis auf die Möglichkeit zum Bau von Regenwasserzisternen aufgenommen. Dies war in den bisherigen B-Plänen auch der Fall und war im Planentwurf nicht enthalten. Abschließend beschloss der Rat einstimmig den leicht geänderten B-Plan und gab in „auf die Reise“ durch das Verfahren. Wenn alles gut läuft soll das Verfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein. Danach können die Aufträge für die Erschließung ausgeschrieben werden und im Frühjahr 2018 sollen dann die Arbeiten beginnen. Bei planmäßigem Verlauf könnten dann im Sommer 2018 die ersten „Häuslebauer“ beginnen.
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