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Gemeinderat am 06.05.2026

Eine große Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung abzuarbeiten. Der wohl wichtigste Punkt war die Übernahme der kath. KiTa in die Trägerschaft der Gemeinde. Weitere Punkte waren der Bau einer Mensa an der Grundschule, der Umbau des Gebäudes Hauptstraße 36 sowie die Planungen für ein Fernwärmenetz Steinweiler-Winden.


1.  Grundschule Steinweiler - Neubau Mensa.

Nach der Grundsatzentscheidung, für einen einstöckigen Anbau mit Flachdach, in der letzten Ratssitzung, waren nun noch einige technische Details zu entscheiden. Diese waren, der Bau eines zweiten Rettungsweges für das Bestandsgebäude, die Entscheidung über die Deckenkonstruktion im Mensabereich, die Art der Lüftung und Kühlung sowie über die Brandmelde- und Amokwarnanlage.
Diese Details waren im Bauauschuss ausführlich vorbereitet worden. Einstimmig folgte der Rat allen Empfehlungen des Ausschusses. D.h. die neue Fluchtreppe wird am bestehenden Gebäude auf der Südseite (zur Brotäckerstraße) angebaut. Die Decken sollen als abgehängte Decken und nicht mit Sichtinstallationen erfolgen. Ein großer Teil der Lüftung erfolgt über einen Dachreiter und nur ein kleiner Teil über eine Lüftungsanlage. Für die Klimatisierung soll eine VRF-Anlage (
= €žVariable Refrigerant Flow / variabler Kältemittelstrom) zum Einsatz kommen. Bei der Brandmelde- und Amokwarnanlage sollen der Neubau und das Bestandsgebäude mit neuer Technik ausgestattet werden. Ob die Erneuerung dieser Anlage im Bestandsgebäude bis zum Bau des  neuen Anbaus warten kann, muss noch mit der Kreisverwaltung geklärt werden.


2.  Grundschule Steinweiler - Neubau Mensa - Förderantrag.

In diesem Tagesordnungspunkt ging es darum über welchen, von zwei möglichen, Förderweg für den Neubau der Mensa gegangen werden soll. Die erste Möglichkeit ist es einen Antrag nach allgemeinen Schulbaumitteln zu stellen. Über diesen Weg würde die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von rund 1,2 Mio. € auf die geschätzten Gesamtkosten von 2,3 Mio. € erhalten. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die zeitlichen Vorgaben relativ entspannt sind. Bei der zweiten Möglichkeit, der Förderung nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG), muss die Maßnahme bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Hier bekäme die Gemeinde aber eine Förderung von rund 1,6 Mio. €.
Da man nicht auf rund 400.000 € verzichten kann und der Neubau ohnehin bis zum Sommer 2029 fertig sein soll, entschied sich der Rat einstimmig für die Förderung über das GaFöG.


3.  Sanierung und Nutzungsänderung Hauptstraße 36.

Bei dem zum Hof des Bürgerhauses gehörenden Gebäude, Hauptstraße 36, sind die Entkernungs- und Rückbauarbeiten nun abgeschlossen. Nachdem man nun das Gebäude “offen” sehen konnte, gab es zwei Ideen wie man die vorgesehene Nutzung optimieren könnte. Beide Änderungen greifen nur gering in die bisherige Planung ein. Zum einen wird im Erdgeschoss der Wartebereich vor das Bürgerbüro verlegt und zum zweiten soll im Obergeschoss eine Zwischenwand wegfallen und der Mehrzweckraum dadurch vergrößert werden. Beide Änderungen wurden vom Rat akzeptiert.
Noch geklärt werden muss mit der Denkmalschutzbehörde die Vorgehensweise bei der westlichen Fachwerkwand im OG. Hier war die bisherige Forderung des Denkmalschutzes, dass diese Fachwerkwand komplett restauriert werden muss. Da es sich hierbei aber auch um eine Brandschutzwand zum Nachbargrundstück handelt, müsste danach das Fachwerk von beiden Seiten mit Brandschutzplatten verkleidet werden. Den sehr hohen Aufwand, für ein dann nicht sichtbares Fachwerk, will man mit einem Kompromiss vermeiden. Dieser sieht vor, dass die eigentliche Wand gemauert wird und das Fachwerk sichtbar auf der Innenseite (Mehrzweckraum) wieder aufgebaut wird.
Auch geklärt werden soll noch die Möglichkeit einer Fluchttür aus dem Mehrzweckraum (OG) in das zweite Treppenhaus des Bürgerhauses (Vereinsraum / Jugendraum). Dadurch könnte die Nutzung des Mehrzweckraums von derzeit genehmigten 16 Personen erhöht werden.

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Bild:      Hofansicht (Ostseite) der Hauptstraße 36 nach dem derzeitigen Plaungsstand.

4.  Information über die Erneuerung der Heizung im Bürgerhaus.

Die neue Heizung im Bürgerhaus entwickelt sich langsam aber sicher zur unendlichen Geschichte. Noch immer gibt es einige Punkte die noch nicht zur Zufriedenheit der Gemeinde funktionieren. Das größte Problem ist zZt. noch der Lärm den die Wärmepumpe macht. Die Nachbarschaft wie auch die Bauabteilung der VG-Kandel bezweifeln, dass die im Vorfeld, in einem Lärmgutachten, ermittelten Werte eingehalten werden. Herr Daniel Cypria von der Bauabteilung zeigte sich verärgert über den beauftragten Gutachter. Dieser wollte über 5.000 € für Vorortmessungen um seine errechneten Werte mit den tatsächlichen Werten abzugleichen. Diese Messungen werden nun von einem anderen Büro durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass die gesetzlichen Werte nicht eingehalten werden, werde man weitere Schritte einleiten


5.  Brandschutztechnische Sanierung des Bürgerhauses - Abschlussinformation.

Die brandschutztechnische Sanierung des Bürgerhauses ist nun abgerechnet. Wurde zu Beginn der Arbeiten (Oktober 2023) mit Kosten von 136.448,97 € gerechnet so ergab nun die Endabrechnung einen Betrag von 163.194,09 €. Die Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus zusätzlichen Gutachten die gefordert wurden. Von diesem Betrag gehen 70.000 € ab die die Gemeinde aus Fördermittel des Landes erhält.


6.  Fernwärmenetz Steinweiler-Winden.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in der VG-Kandel war auch die Idee entstanden ein Fernwärmenetz für Steinweiler und Winden aufzubauen. Als Wärmequelle würde die Biogasanlage der Familie Wagner (Erlenhof) dienen die zwischen beiden Orten liegt. Der für diesen Bereich zuständige Beigeordnete der VG-Kandel, Martin Oßwald, sowie der Klimaschutzmanager der VG-Kandel, Jeremie Cypria, stellten das Projekt dem Rat in Steinweiler vor.
Die Biogasanlage Wagner hat eine thermische Leistung rund 3.700 kW, diese Wärme wird zZt. ungenutzt in die Luft abgegeben. Nach Berechnungen der Energieagentur Rheinland-Pfalz würde diese Wärmemenge ausreichen um beide Ortskerne (Altbestand) von Steinweiler und Winden zu versorgen. Ebenfalls berechnet wurde von der Energieagentur die Investitionskosten. Diese belaufen sich auf etwa 15,9 Mio. €. Dabei geht die Energieagentur von rund 280 Gebäude aus die sich anschließen könnten und dass davon etwa die Hälfte sich tatsächlich anschließt. Die Wärmegestehungskosten würden in diesem Fall bei geschätzten 17,5 ct/kWh liegen. 
Als Betreiber seien, laut Energieagentur, ein kommunaler Eigenbetrieb, eine Genossenschaft oder ein Contracting mit einem Dienstleister denkbar. Abschließend kommt die Energieagentur zu der Überzeugung, dass ein Fernwärmenetz Steinweiler-Winden aus Sicht des Klimaschutz aber auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie bereits am Vortag bei der Sitzung des Gemeinderats Winden hatten auch die Mitglieder des Gemeinderat Steinweiler einige Fragen zu diesem Projekt. So wollten mehrere Ratsmitglieder wissen, wie es mit der Betriebssicherheit aussieht, wenn man sich von einem Wärmelieferanten abhängig mache. Martin Oßwald erläuterte, dass dies natürlich über langfristige Verträge abgesichert werden muss. Auch muss man zur Ausfallsicherheit noch eine zweite Wärmeerzeugungsanlage bauen die einspringt, wenn die Biogasanlage aus irgendeinem Grund ausfällt.
Auch von Interesse war der mögliche Zeithorizont zur Realisierung dieses Projektes. Dieser wurde von Jeremie Cypria mit 5 bis 10 Jahre angegeben. Als nächster Schritt wird die Verbandsgemeinde nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, die die geschätzten Zahlen der Energieagentur, mit echten Zahlen untermauern soll. Sollte bei dieser Studie ebenfalls ein positives Ergebnis herauskommen, würden die Bürger umfassend informiert und über das weitere Vorgehen beschlossen.

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Bild oben: Die Straßen bei denen die Energieagentur davon ausgeht, dass sich Fernwärme lohnt.
Bild links: Die geplante Leitungsführung von der Biogasanlage nach Steinweiler und Winden.

7.  Übernahme der Trägerschaft der KiTa “St. Martin” durch die Gemeinde Steinweiler.

Schon seit Entstehung der Kindergärten werden in Steinweiler beide Einrichtungen von den jeweiligen Kirchen bzw. einem kirchlichen Verein betrieben. In der prot. KiTa “Pfalzkind” werden z.Zt. drei Gruppen und eine Gruppe im Schülerhort betreut. Im der kath. KiTa “St. Martin” wird eine Gruppe (28 Kinder) betreut.
Durch Umstrukturierungen innerhalb der kath. Kirche, solle der Betrieb der kath. KiTa’s aus der “normalen” Kirchenverwaltung ausgegliedert und an eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) übergeben werden. Diese Umstrukturierung hat nun den Betreiber der kath. KiTa “St. Martin”, den Elisabethenverein Steinweiler e.V., veranlasst sich an die Gemeinde zu wenden. Nach Überzeugung des Elisabethenvereins wäre es sinnvoller, dass die Gemeinde Steinweiler die Betriebsträgerschaft und auch das Gebäude übernehmen würde. Diese Übertragung ist mit keinen finanziellen Forderungen verbunden. D.h. der Elisabethenverein würde das Gebäude kostenfrei auf die Gemeinde übertragen.
Für die Gemeinde Steinweiler wäre dies eine neue Situation. Erstmals in der Geschichte des Dorfes würde ein Kindergarten / KiTa in eigener Regie betrieben. Nach sehr ausführlichen Beratungen hatte der Haupt- u. Finanzausschuss dem Rat empfohlen, dem Vorschlag des Elisabethenvereins zu folgen.
Markus Martz (SPD), der auch gleichzeitig Mitglied des kath. Verwaltungsrat ist, sprach sich dafür aus, das Angebot anzunehmen. Die relativ kleine KiTa “St. Martin” sei nach seiner Ansicht bei der Gemeinde besser aufgehoben als bei der gGmbH die über 200 KiTa’s verwalten soll. Norbert Knauber (CDU) sprach von einem großzügigen Angebot. Die finanziellen Risiken seien auch überschaubar, da bereits heute über 90% der Kosten vom Kreis und der Gemeinde getragen werden. Die größte Herausforderung sei, dass dann die Führung der Gemeinde, Bürgermeister und Beigeordnete, sich um eine weitere Aufgabe kümmern müssen.
Einstimmig folgte der Rat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss die Trägerschaft und das Gebäude zu übernehmen.
Gleichzeit wurde die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten um die Übernahme zum 01.01.2027 zu organisieren.


8.  Änderung der Feld- und Waldwegesatzung.

Die aus dem Jahr 1972 stammende Satzung wurde überarbeitet und an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angepasst.


9.  Übernahme der Eigenleistung im Flurbereinigungsverfahren Winden-Steinweiler.

Für die Flurbereinigung im Bereich zwischen Erlenhof (Fam. Wager), Flutgraben und der L548 (Kandel - Winden) müssen die Gemeinden eine Eigenanteil aufbringen. Die Kosten für das Verfahren, hauptsächlich der Neubau von Feldwegen, hat das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) mit 608.200 € veranschlagt. Davon müssen die Gemeinden 15% (= 91.230 €) übernehmen. Dieser Betrag wird dann anhand der Flächen in der jeweiligen Gemarkung aufgeteilt. Auf Winden entfallen 67.150 € und auf Steinweiler 24.100 €. Die Umsetzung der Maßnahme soll noch in diesem Jahr erfolgen. Auch dieser Punkt fand die geschlossene Zustimmung des Rates.


10.  Einführung einer Richtlinie zur Gewährung einer Fachkräftezulage.

Zur Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal soll es in Zukunft möglich sein, dass die Gemeinde als freiwillige und außertarifliche Leistung eine “Prämie” an ihre Beschäftigten zahlt. Damit dies in einem rechtlich gesicherten Rahmen erfolgt, wurde von der VG-Verwaltung eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Ohne Diskussion beschloss der Rat einstimmig diese Richtlinie.


11.  Bebauungspläne “Solarpark Steinweiler 2” und “Solarpark Steinweiler 3”.

In seiner Sitzung am 02.07.2025 hatte der Rat den Aufstellungsbeschluss für die beiden Bebauungspläne gefasst. Auf den Flächen beim Erlenhof und zwischen Sportplatz und der A65 sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen entstehen. Für den Solarpark “Steinweiler 1” wird keine B-Plan benötigt, da dieser direkt an der Bahnlinie, westlich des Erlenhofs, entstehen soll. Aufgrund eines Bundesgesetzes herrscht hier privilegiertes Baurecht. Die Firma Anumar, die die Solarparks errichten will, hatte das Büro EE-Plan mit der Erstellung der beiden B-Pläne beauftragt. Die Bebauungsplan-Vorentwürfe lagen nun dem Rat vor. Der Rat hatte an den Entwürfen nicht zu bemängeln und so gehen die B-Pläne nun in die “frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung”. Die Kosten für das Verfahren trägt die Fa. Anumar.

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12.  Bauantrag.

Hauptstraße 25:   Der Eigentümer beabsichtigt die bisherigen Gewerberäumen (Döner) zu einer Wohnung umzubauen. Der entsprechende Bauantrag war von der Gemeinde bereits abgelehnt worden. Begründung, man will nicht das letzte Ladengeschäft im Ort verlieren. Der Antrag kam nun von der Kreisverwaltung zurück. Die Begründung der Gemeinde sein rechtlich nicht zulässig, so die Kreisverwaltung. Dr. Anke Kühne (Grüne) sowie Ortsbürgermeister Michael Detzel sahen weiterhin einen Verlust für die Infrastruktur des Dorfes. Einstimmig verweigerte der Rat auch diesmal, dass “Einvernehmen”. Voraussichtlich wird nun die Kreisverwaltung, als Genehmigungsbehörde, den Rat “überstimmen” und den Bauantrag genehmigen.

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