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Gemeinderat am 14.12.2017

Ganz im Zeichen des geplanten Baugebiets „Brotäcker 4“ stand die letzte Sitzung des Rates im Jahr 2017. Nach ziemlich genau nach einem Jahr wurde das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen, die Erschließungsplanung genehmigt und der Bauplatzpreis festgelegt.


1.
Bebauungsplan „Brotäcker 4“ - Beratung und Beschlussfassung über die innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen.

Insgesamt 9 Stellungnahmen waren im Rahmen dieses Verfahrensschritts eingegangen. Frau Busch vom Planungsbüro Stadt-Concept erläutert diese nochmals dem Rat. Einziger Punkt der nicht einstimmig beschlossen wurde und auch zu einer kleinen Diskussion führte war die Eingabe eines Bürgers, der sich gegen Pultdächer aussprach. Der Bürger befürchtete, dass die Hauswand zum Nachbargrundstück zu hoch und zu massiv würde. Frau Busch zeigte an Hand von Schemabildern, die möglichen Höhen bei den verschiedenen Dachformen. Bei Pultdächern ist z.B. eine maximale Wandhöhe und in diesem Fall auch Gebäudehöhe von 7,65 m möglich. Bei Giebeldächern ist eine maximale Gebäudehöhe von 9,50 m möglich. Markus Marz (SPD) sprach sich dafür aus keine Pultdächer zuzulassen, auch in „Brotäcker 3“ waren diese nicht zulässig. Unterstützung erhielt er von Stefanie Bohlender-Kehr (FWS) die sich ebenfalls gegen Pultdächer aussprach. Jochen Ochsenreither (CDU) verglich die Festsetzungen des B-Plans mit den Pultdachgebäuden in „Brotäcker 2“. Hier gab es keine Begrenzung der Wandhöhe, was zu sehr wuchtigen Gebäuden führte. Dies sei mit den Festsetzungen in „Brotäcker 4“ nicht mehr möglich. Auch Kerstin Jordan (SPD) und Norbert Knauber (CDU) sprachen sich dafür aus Pultdächer zuzulassen. Die Meinung zu dieser „Geschmacksfrage“ ging quer durch alle Fraktionen. Mit 8 Ja und 6 Nein Stimmen wurde beschlossen Pultdächer zuzulassen.
Nachdem  alle  Stellungnahmen  abgehandelt  waren, erfolgte einstimmig der Satzungsbeschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erhält der B-Plan dann Rechtskraft.
Ortsbürgermeister bedankte sich bei allen Beteiligten für die zügige Abwicklung des Verfahrens. Von dem Aufstellungsbeschluss am 20.12.2016 bis zum Satzungsbeschluss war nur eine Jahr vergangen.


2. Baugebiet „Brotäcker IV“  -  Beschlussfassung über Erschließungsplanung

Herr Bauch vom Ingenieurbüro Bami stellte dem Rat die Planungen für die Erschließung (Straßenbau, Kanal und Wasserversorgung) von „Brotäcker 4“ vor. Beim Straßenbau werden, wie bereits in „Brotäcker 2 + 3“, Baustraßen hergestellt. Wie in den vorhergehenden Baugebieten erfolgt dann nach 4 bis 5 Jahren der Endausbau. Bei Endausbau erhalten die Nebenstraßen wieder einen Belag mit Pflaster und der Siedlerweg, als Haupterschließungsstraße, einen Belag aus Asphalt.
Bei der Wasserversorgung erfolgt nun für die ganzen „Brotäcker“ ein Ringschluss zur Kreuzgasse. Damit kann eine höhere Versorgungs- sicherheit hergestellt werden. Bisher gibt es nur eine Leitung über den Kreisel am Ortsausgang Richtung Kandel.
Das Schmutzwasser wird bei „Brotäcker 4“ über die Kreuzgasse abgeleitet, dies ergibt sich aus der Topografie des Geländes. Der größte Unterschied zu bisherigen Baugebieten gibt es bei der Oberflächenentwässerung. Das Regenwasser wird, erstmals in Steinweiler, über Rigolen „entsorgt“. Über diese Rigolen wird das Regenwasser direkt im Baugebiet zur Versickerung gebracht. Befürchtungen, was passiert wenn die Rigolen das Wasser nicht mehr aufnehmen können, konnte Herr Bauch entkräften. Die Versickerungsmöglichkeiten seien auf das 20-jährige Regenereignis ausgelegt (die Landesbauordnung fordert „nur“ das 10-jährige Ereignis), falls dies nicht ausreichen sollte würde das Wasser über die Straßenoberflächen in das umliegende Feld abgeleitet.
Die Kostenberechnung des Ing.-Büros kommt zu folgendem Ergebnis:
480.000,00 € für die Schmutzwasserkanal und Oberflächenentwässerung. 230.000,00 € für die Wasserversorgung und 850.000,00 € für den Straßenbau.
Wie Herr Bauch dem Rat erklärte, gab es, wegen der guten Baukonjunktur und der damit einhergehenden guten Auslastung der Baufirmen, in den vergangen drei Jahren kräftige Preissteigerungen von 30% und mehr.
Einstimmig akzeptierte der Rat die Planung und beauftragte das Büro mit der Ausschreibung der Arbeiten. Wenn alles planmäßig läuft, rollen im kommenden Frühjahr schon die Bagger.


3. Baugebiet "Brotäcker IV"

Unter diesem Tagesordnungspunkt hatte der Rat mehrere Entscheidungen zu treffen.

a)  Festsetzung der Bewerbungskriterien / Inhalt des Bewerbungsbogens.
Der Bauausschuss hatte den Bewerbungsbogen und die damit verbundene Punktevergabe überarbeitet. Klar ist, dass Bewerber aus Steinweiler bevorzugt werden. Ebenso klar ist, dass der Bewerbungsbogen ein wichtiges Kriterium ist, die endgültige Vergabe aber durch den Gemeinderat erfolgt. Bis zum 31.03.2018 können sich Bauwillige nun um einen Bauplatz bewerben. Die Vergabe erfolgt dann nach den Osterferien.

b)  Festsetzung der Anzahl der im Jahr 2018 und den darauf folgenden Jahren zu vergebenden Bauplätze.
Als grobe Zielsetzung sollen im kommenden Jahr 13 der insgesamt 26 Bauplätze verkauft werden. In den folgenden Jahren sollen dann bis zu 5 Bauplätze verkauft werden. Auf Nachfrage von Jürgen Hust (SPD) erklärte Ortsbürgermeister Detzel, dass diese Zahlen nicht zwingen sind. Bei Nachfrage von Personen aus Steinweiler, die noch keinen Bauplatz von der Gemeinde erhalten haben, werden diese, wie auch in der Vergangenheit, sofort bedient. Sollte es z.B. in 2018 mehr als 13 Bewerber aus Steinweiler geben, werden man natürlich auch mehr Plätze vergeben. Norbert Knauber (CDU) ist sich sicher, dass die Bauplätze bereits nach 2 – 3 Jahren „vergriffen“ sind. Für ihn kommt deshalb eine Vergabe an Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Bauplatz von Gemeinde erhalten haben nicht in Frage.

c)  Festsetzung des Quadratmeterpreises inklusive Erschließung.
Auf Grundlage der Berechnungen des Ing.-Büro Bami wurde von der Bauabteilung der VG-Verwaltung ein Quadratmeterpreis von 225,00 € ermittelt. Klar sein, so Ortsbürgermeister Detzel, dass es für die Gemeinde kein Verlustgeschäft werden darf. In Erinnerung an die Aussage von Herrn Bauch, dass die Preise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, schlug er deshalb vor, den Preis jetzt zu beschließen aber im Falle, dass die Ausschreibung höhere Ergebnisse erbringt wie berechnet noch einmal nachzusteuern. Auf den Einwurf von Jürgen Hust, warum man dann nicht den Preis erst nach der Submission im Februar festsetzte, meinte Norbert Knauber, dass man den Bauwilligen ein Preis nennen müsse, damit diese wenigstens eine „Hausnummer“ für ihre Finanzierung haben. Einstimmig wurde der Preis von 225,00 €, unter dem genannten Vorbehalt, beschlossen.

d)  Festlegung Straßennamen.
Da in „Brotäcker 2 + 3“ Bäume als Namensgeber für die Straßen dienten, soll dieses System auch in „Brotäcker 4“ fortgeführt werden. Die Verwaltung schlug „Fichtenweg“ und „Ulmenweg“ vor. Auf Vorschlag des 1. Ortsbeigeordneten, Manfred Lieber (FWS), beschloss der Rat „Fichtenweg“ und „Lindenweg“.

e)  Spielplatz am Übergang von „Brotäcker 3“ zu „Brotäcker 4“.
Der Spielplatz am Siedlerweg soll vor Beginn der Baumaßnahmen noch einen Zaun erhalten. Damit soll die Sicherheit der Kinder erhöht werden. Der Auftrag in Höhe von 4.608,22 € ging an die Firma Ditscher (Steinweiler).
Weiter soll der Spielplatz durch Spielgeräte für Kleinkinder und ein Sonnensegel aufgewertet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Angebote einzuholen.

f)  Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Siedlerweg / Spielplatz.
Hier soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, die den Verkehr, speziell im Bereich des Spielplatzes, verlangsamen. Einig war man sich im Rat, dass man diese Maßnahmen erst mit dem Endausbau von „Brotäcker 4“ umsetzen kann.


4. Umgestaltung Friedhof Steinweiler – Zuschussantrag

Ohne Diskussion beauftragte der Rat die Verwaltung, einen Zuschuss aus dem Investitionsstock des Landes, für die Umgestaltung des Friedhofes zu beantragen. Ebenfalls wurde das Büro Krell mit den weiteren Planungen und den Kostenberechnungen beauftragt. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann man zwischen 40% und 60% Zuschuss erhalten. Für die Maßnahme sind im Haushalt insgesamt 250.000,00 € eingeplant.


5. Darlehensaufnahme aus Kreditermächtigung 2016

Zur Deckung der im Jahr 2016 getätigten Investitionen muss die Gemeinde einen Kredit in Höhe von 45.000,00 € aufnehmen. Dieser wird mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 0,52% bei der VR-Bank aufgenommen.


6. Zustimmung zur Eintragung einer Erschließungsbaulast

Beim der Bearbeitung eines Bauantrages für das Haus „Neugärten 2“ war aufgefallen, dass ein ca. 80 cm breiter Geländestreifen zwischen der Straße und dem Grundstück liegt. Dieser war offensichtlich bei der Erschließung „vergessen“ worden. Somit besteht zwischen dem Grundstück und der Straße keine direkte Verbindung und das Grundstück ist rechtlich gesehen nicht erschlossen. Durch die Eintragung einer Erschließungsbaulast, behob der Rat nun diesen „Mangel“.


7. Bauantrag – Nutzungsänderung

Im  Haus „Kreuzgasse 8“ soll eine Garage zum Schulungsraum für eine Fahrschule umgebaut werden. Der Rat erteilte einstimmig die Genehmigung.

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