Mit dem Bebauungsplan “Brotäcker 4” und insgesamt fünf Bauanträgen hatte sich der Rat in dieser Sitzung zu befassen.
1. Bebauungsplan „Brotäcker 4“
Nach der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit musste der Rat nun über die eingegangen Stellungnahmen und Anregungen entscheiden. Insgesamt waren von 13 Behörden und Unternehmen sowie von einem Bürger Stellungnahmen eingegangen. Wie Ortsbürgermeister Michael Detzel in seiner Einleitung erklärte, war es durch die verschiedenen Gutachten, die im Rahmen des Verfahrens gefordert sind, zu Zeitverzögerungen gekommen. Besonders das Bodengutachten hatte länger gedauert als geplant. Das wichtigste Ergebnis aus dem Bodengutachten ist, dass eine Versickerung des Regenwassers auf den Baugrundstücken, wie es in der Landesbauordnung gefordert wird, nicht möglich ist. Eine Einleitung in das Rückhaltebecken beim Fohlenhof ist auch nicht möglich, da dieses Becken seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Aus diesem Grund soll das Regenwasser nun in eine Mulde am nördlichen Ende des Baugebiets und über Rigolen (= unterirdische Pufferspeicher) versickert werden. Diese Rigolen sollen an verschiedenen Stellen des Baugebiets im Straßenrandstreifen eingebaut werden. Das Lärmschutzgutachten kommt zum Schluss, dass es weder durch den Verkehr noch durch den Fohlenhof zu Lärmschutz relevanten Immissionen für das künftige Baugebiet kommt. Nicht ganz ohne ist das Artenschutzgutachten. Obwohl im Plangebiet keine geschützten Tierarten gefunden wurden, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Da die Möglichkeit besteht, dass sich Feldlerchen und/oder Wechselkröten auf der Fläche ansiedeln, wird bis zum Frühjahr ein dichter Winterweizen angepflanzt. Dadurch wird das Gebiet für diese Tierarten unattraktiv. Die von den beteiligten Börden und Firmen eingegangenen Anregungen waren alle unproblematisch und wurden in den B-Plan mit aufgenommen bzw. zur Kenntnis genommen. In der Eingabe des Steinweilerer Bürgers ging es hauptsächlich um die Gebäudehöhe. Er befürchtet, dass die Häuser mit Pultdach im Verhältnis zu den angrenzenden Häusern in „Brotäcker 3“ zu hoch werden. Wie Frau Busch vom Planungsbüro nochmals ausführte, ist die maximale Gebäudehöhe von 9,50 m sogar noch niedrige wie in „Brotäcker 3“. Dort sind Höhen bis zu 12,50 m möglich. Den Umweltbericht erläuterte Frau Krell vom gleichnamigen Planungsbüro. Sie habe versucht möglichst viele Maßnahmen im Baugebiet zu realisieren um die externe Ausgleichsfläche so klein wie möglich zu halten. So wurde er ursprünglich am westlichen Rand vorgesehen Weg in einen Grünstreifen umgewandelt. Bei dem Straßenbäumen habe man die Anzahl reduzieren müssen. Dies war notwendig um die geplanten Rigolen verwirklichen zu können. Auch wurden die genauen Baumstandorte noch nicht festgelegt, was dem Erschließungsplaner ermöglichen soll freier zu planen. Für jeden Bauplatz wurde eine Rank- und Kletterpflanze vorgeschrieben. Diese kann am Haus aber auch an der Garage oder einem anderen Nebengebäude gepflanzt werden. Trotz der Maßnahmen im Baugebiet ist noch eine externe Ausgleichsfläche von rund 6.300 m² notwendig. Diese Fläche wird am Ende der Niedergasse beim Scaterplatz ausgewiesen. Hier soll eine Streuobstwiese entstehen. Einstimmig billige der Rat den vorliegende Planentwurf und beauftragte die Verwaltung die Offenlage gem § 3.2. und § 4.2. BauGB durchzuführen.
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