Die neue Sporthalle und die Klage der Gemeinde gegen das geplante Geothermiekraftwerk, waren die wichtigsten Punkte in der ersten Sitzung nach der Sommerpause.
1. Beschluss über das Raumprogramm der neuen Sporthalle
Nachdem das Raumprogramm in der letzten Sitzung (siehe Bericht vom 01.06.2011) abgelehnt wurde, hatte man die Sommerpause genutzt um Alternativen zu prüfen. In insgesamt 5 Sitzungen und Besprechungen hatte sich der Bauausschuss mit dem Thema beschäftigt. Für die CDU erklärte der Fraktionssprecher, Norbert Knauber, dass man als Kompromiss versucht hatte, auf Grundlage des vorliegenden Plans, ein vollwertiges Spielfeld von 40m x 20m zu bekommen. Dies sei aber nicht möglich gewesen. Zum einen käme die Halle dann zu nah an die Laufbahn und zum zweiten würde der Kostenrahmen gesprengt. Sein Vorschlag die Halle in Holzständerbauweise statt in Massivbauweise auszuführen und dadurch die Kosten zu senken, hatte keine Mehrheit im Bauausschuss gefunden. "Ich bin noch immer davon überzeugt, dass wir für das gleiche Geld auch eine grosse Halle bekommen könnten" so Knauber. Der Hauptfehler lag nach seiner Meinung bereits im Spätjahr 2010, als man es versäumt habe Alternativen zum vorliegenden Plan zu prüfen. Auf Nachfrage von Knauber bestätigte Ortsbürgermeister Forstner , dass er vom Innenministerium die Auskunft bekommen hatte, dass bei einer Planänderung ein neuer Zuschussantrag gestellt werden müsste. Dies würde zu Verzögerungen von rund zwei Jahren führen. Für Gerald Claus (FWS) waren die 5 Sitzungen in der Sommerpause keine verlorene Zeit. "Es konnte einiges geklärt werden, was vorher nicht jedem klar war." Die Halle sei auch mit dem kleinen Spielfeld (36m x 16m) für Steinweiler ausreichend. Sein Fraktionskollege Manfred Lieber bemängelte, dass die vorgelegten Berechnungen einige Fehler enthielten. Leider sei die Planung und Genehmigung bereits soweit fortgeschritten, dass man nun nicht mehr zurück könne. Auch Michael Detzel (CDU) vertrat die Meinung, dass man den zugesagten Zuschuss des Landes nicht aufs Spiel setzen könne. Man müsse jetzt weiter machen, auch wenn man mit dem bisherigen Ablauf nicht zufrieden sei. Bei 4 Enthaltungen (Teile der CDU-Fraktion) wurde dann das Raumprogramm beschlossen.
2. Restausbau "Brotäcker 2"
Für den Restausbau des Baugebietes "Brotäcker 2" erteilte der Rat den Auftrag an die Fa. Schön & Sohn aus Speyer. Die Arbeiten umfassen die Pflasterung der Gehwege im Archenweyherer Weg sowie die Asphaltschlussdecke im Siedler- und Archenweyherer Weg. - Auftragsvolumen 68.103,77 €.
3. Änderung der Hundesteuersatzung
Zum 1. Juli war das Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer ausser Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Erhebung der Hundesteuer neu im Kommunalabgabengesetz geregelt. Wegen dieser Änderung mussten in der örtlichen Hundesteuersatzung die Verweise auf die Rechtsgrundlage geändert werden. Sachlich ändert sich an der Hundsteuersatzung nichts.
4. Geothermie – Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt.
Die Gemeinde hatte vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen die Nichtzulassung ihres Widerspruchs zum Zielabweichungsverfahren geklagt. Mit Urteil vom 30.06. hatte das Gericht diese Klage abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles, hatte das Gericht aber die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen. Der Rat musste nun entscheiden ob er den Weg in die zweite Instanz gehen will. Rechtsanwalt Werner Forkel empfahl dies zu tun. "Wenn das Verwaltungsgericht sich sicher gewesen wäre, hätte es keine Berufung zugelassen." Zu Beginn der Diskussion wollten mehrere Ratsmitglieder geklärt haben, wie teuer die 1. Instanz war und mit welchen Kosten für die nächste Instanz zu rechnen sei. Herr Forkel bezifferte die Kosten der 1. Instanz auf 5000 € – 6000 €. Für die 2. Instanz rechnet er mit Kosten in ähnlicher Höhe. In der folgenden Diskussion sahen sich Ortsbürgermeister Norbert Forstner und Kerstin Jordan (SPD) in ihrer Meinung, "Die Klage hat keine Chance", bestätigt. Eine Berufung würde nur Geld kosten und hätte ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. Das Verwaltungsgericht habe klar festgestellt, dass die Gemeinde, im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens, nicht in ihren Rechten verletzt wurde und bei der Baugenehmigung für das eigentliche Kraftwerk Herrin des Verfahrens sei. Nicht so eindeutig sahen Norbert Knauber (CDU), Michael Detzel (CDU) und Manfred Lieber (FWS) das Urteil. Er habe im Urteil keine Stelle gefunden, in dem das Gericht eindeutig sage, dass die Gemeinde das Verfahren (die Baugenehmigung) in der Hand habe, ohne dass dies, bereits wenige Sätze später, wieder relativiert wurde, so Knauber. Manfred Lieber erinnerte den Rat daran, dass man der Bevölkerung versprochen habe, sich mit allen Mitteln gegen das Geothermiekraftwerk zu wehren. Für Michael Detzel hat sich die Situation in den letzten Monaten nicht geändert. Die Technik sei noch immer unsicher und die Haftung bei Erdbeben nicht eindeutig genug geregelt. Ein aktueller Fall in Leonberg (Hier wurden mehrere Häuser durch eine Geothermiebohrung beschädigt.) zeige dies. Zum Schutz der Bürger müsse man weiter klagen. Mit 9 zu 7 Stimmen beschloss der Rat in Berufung zu gehen.
5. Zuschussantrag des Turnvereins
An der Heizung der alten Turnhalle war eine Reparatur in Höhe von 2.100,53 € notwendig geworden. Der Turnverein hatte nun einen Zuschussantrag über die Hälfte des Betrages an die Gemeinde gestellt. Kerstin Jordan (SPD) bemängelte, dass der Antrag nicht die üblichen Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Vereins beinhalte. Weiter sah sie den Antrag im Widerspruch zu dem, zwischen Turnverein und Gemeinde, geschlossenen Vertrag , über das Eigentum der Halle. Damit diese Fragen geklärt werden können, wurde der Antrag einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
6. Mitteilungen
Der Orstbürgermeister informierte den Rat, dass die betreuende Grundschule ihren Betrieb aufgenommen hat. Es sind bisher 8 Kinder angemeldet. Dies ist genau die Mindestzahl die für den Landeszuschuss notwendig ist.
In den Sommerferien musste am Dach der Grundschule eine Reparatur in Höhe von 2.200 € vorgenommen werden. In Absprache mit den Beigeordneten war der Auftrag an die Fa. Mindum aus Kandel vergeben worden
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